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Von maßgeschneiderten Angeboten profitieren und die Tarife individuell mit den jeweiligen Anbietern aushandeln? Klingt interessant. Doch bietet sich diese Möglichkeit tatsächlich jedem Unternehmen? Nicht zwangsläufig. Denn diese Fragestellung hängt größtenteils von der Größe und dem Jahresverbrauch der jeweiligen Unternehmen ab. Allgemein gilt: Je höher der angegebene Verbrauch, desto lukrativer und individueller die Vertragskonditionen. Doch was tun, wenn man als Kleinunternehmer die Verbrauchsdimensionen von Großabnehmern nicht im Ansatz erreicht? In diesem Fall lohnt sich ein . Denn mit einem Gewerbe ist trotz geringerer Verbrauchsmengen, ein verhältnismäßig preiswerter Bezug von Gewerbestrom möglich.

Unterschiede beim Stromvergleich: Gewerbe gelten ab einem bestimmten Jahresverbrauch als Sondervertragskunde

Obwohl sich Gewerbestrom rein physikalisch gesehen nicht von privat genutztem Strom unterscheidet, gibt es eine Art Grenzwert, ab dem Gewerbekunden meist als Sondervertragspartner behandelt werden. Damit besteht die Chance mit einer entsprechend höheren Verhandlungsmacht auf individuell festlegbare Vertragskonditionen zurückzugreifen. Die Grenzmenge für solche Sondervertragskonditionen liegt im Regelfall bei einem Jahresverbrauch von 50.000 Kilowatt.

Rein physikalisch betrachtet, unterscheidet sich der zu günstigeren Konditionen angebotene Gewerbestrom, wie bereits erwähnt, nicht von privatem Strom. Die Unterschiede im Bereich der Netzzugänge sind hingegen umso größer – zum Vorteil von großen Gewerbe- und Industriekunden. Die Erklärung hierfür liegt in der Tatsache, dass Fabriken auch nächtlich gleichbleibenden Strombedarf haben. Dieser muss auch in krisenbehafteten Zeiten konstant gewährleistet werden. Während Privatstromkunden und kleinere Unternehmen an das Niederspannungsnetz angebunden sind, haben mittlere und Großbetriebe aus der Industrie Zugang zum Mittel- und Hochspannungsnetz. Dies garantiert eine gleichbleibende und ununterbrochene Belieferung von gewerblichem Strom.

Die Rolle von Lastenprofilen beim Stromvergleich Gewerbe

Was ermöglicht bei einem Stromvergleich Gewerbe die Verhandlung von maßgeschneiderten Tarifen? Die Antwort sind die von Großabnehmern genutzten Lastenprofile. Während für kleinere Abnehmer der herkömmliche Stromzähler ausreicht, ist für Industriekunden aufgrund der stark schwankenden Bedarfsmengen und Spitzenzeiten, ein sogenanntes Lastenprofil üblich.

Dieses misst im Viertelstundentakt den verbrauchten Strom und ermittelt Spitzenzeiten mit besonders hohem Stromverbrauch. Durch diese detaillierten Messdaten können ihre Tarife an die eben beschriebenen Informationen anpassen.

Tipps für Gewerbetreibende unter der 50.000 Kilowatt-Grenze

Für Gewerbetreibende, dessen Stromverbrauch unter der 50.000 Kilowatt-Grenze liegt, empfiehlt sich der Stromvergleich Gewerbestrom mittels Tarifrechner. Auf diese Weise lässt sich auf unkomplizierten Weg eine zeitsparende Gegenüberstellung vornehmen, um mit einem Strompreisvergleich Gewerbe den Anbieter zu wechseln – online und unverbindlich. Neben den preislichen Konditionen, können im Rahmen des Stromvergleich Gewerbe auch Entscheidungsfaktoren wie der ökologisch verträgliche Ursprung des Stroms berücksichtigt werden.

Um allerdings die grundlegende Funktion eines Tarifrechners zu erläutern bietet sich eine schrittweise Beschreibung der Fragen an, die sich im Prozess des Stromvergleich Gewerbe stellen. Zuallererst ist es ratsam, den regionalen Netzbetreiber ausfindig zu machen. In aller Regel reicht hierfür die Angabe der Postleitzahl aus. Hierdurch lässt sich bereits eine Vorauswahl treffen. Anbieter, die zwar einen attraktiven Preis bieten, aber nicht das gewünschte Zielgebiet beliefern, finden somit von Beginn an keine Berücksichtigung.

Als zweites sollte der jährliche Energiebedarf angegeben werden. Um einen durchzuführen, sollte man die Grenze von 50.000 Kilowatt im Jahr nicht überschreiten. Ansonsten wäre eine individuelle Vertragsverhandlung mit entsprechenden Gewerbestromanbietern aller Voraussicht nach vielversprechender. Daher eignen sich kleine und mittelständische Unternehmen ganz besonders für einen Stromvergleich Gewerbe. Dabei sollte man beachten, dass für die Gewerbestrom Anmeldung ein Mindestverbrauch von 10.000 kWh im Jahr notwendig ist.

Der endgültige Wechsel erfolgt nach entsprechender Auswahl eines passenden Gewerbestrom Anbieters ebenfalls online. Die nötigen Dokumente finden sich meist auf der Internetseite des Anbieters und auch den Großteil der übrigen Formalitäten wie die Umstellung der Stromlieferung übernimmt der neue Stromanbieter. Lediglich die Kündigung des vorherigen Anbieters ist im Regelfall selbst einzuleiten. Dabei ist es wichtig zu ergänzen, dass die geltenden Vertragsbedingungen weiterhin verbindlich sind und die Laufzeiten sowie Kündigungsfristen zu erfüllen sind. Nichtsdestotrotz kann der Wechsel des Stromanbieters zu jeder Zeit in Auftrag gegeben werden, sodass man in der Folge nur noch auf das Auslaufen des aktuellen Vertrages wartet. Anstatt sich unter Zeitdruck und kurz vor Ende der aktuellen Vertragslaufzeit um die Suche eines günstigeren Gewerbestrom Anbieters zu begeben.