Unter Lastgang versteht man in der Energiewirtschaft die Erfassung der durchschnittlichen Leistungswerte einer Verbrauchsstelle. Die Messung findet mit einem speziellen Zähler statt. Dieser ist in der Lage die Leistungsdaten (den Verbrauch) im Viertelstundentakt zu messen. Anschließend sind die Messdaten in einer detaillierten Übersicht aufzulisten und an den Netzbetreiber zu übertragen. Ziel ist es, den Stromtarif, individuell auf den Verbrauch des Kunden abstimmen zu können.
Die zentrale Voraussetzung für den Lastgang ist eine registrierende Leistungsmessung – üblicherweise mit „RLM“ abgekürzt. Diese Art der Leistungserfassung findet ab einem jährlichen Stromverbrauch von 100.000 kWh ihre Anwendung. In aller Regel kommen hierfür Großabnehmer wie Industrie- und Gewerbestromkunden in Frage.
Grundsätzlich sollte ein Lastgang über 12 Monate vorliegen, damit der zukünftige Verbrauch auf einer fundierten Basis prognostiziert werden kann. Anhand der ausgewerteten Daten lässt sich beispielsweise die Grundlast und Spitzenlast der jeweiligen Verbraucher festlegen. Vereinfacht: Es lässt sich feststellen, wie viel Energiebedarf innerhalb und außerhalb der Geschäftszeiten besteht und mit welchen Maximalleistungen in Spitzenlastzeiten zu rechnen ist.