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Noch vor der Setzung der Zählpunktbezeichnung stellt sich die Frage nach dem Messverfahren für den Verbrauch an gewerblicher Energie. Diese variieren in Abhängigkeit von der Abnahmemenge seitens Gewerbe und Industrie – das gilt sowohl für als auch für . Entsprechend nehmen Energieversorger die Unterscheidung in Standardlastprofil (SLP) und Registrierender Leistungsmessung () vor. Diese Unterscheidung unterliegt relativ strikt gesetzten Schwellenwerten: Bei Industriestrom wird beispielsweise ein RLM Zähler ab einer jährlichen Schwelle von 100.000 kWh gesetzlich vorgeschrieben. Das hat einen Grund: Denn ab einer gewissen Abnahmemenge an Energie geht es sowohl für Gewerbe und Industrie als auch für die Netzbetreiber um die Gewährleistung der Netzstabilität (auch: sicherer Strom).

Standard-Last-Profil: SLP Zähler für kleinere Gewerbekunden

Zur Bestimmung des erwarteten gewerblichen Strombedarfs von kleineren Unternehmen verwendet man ein sogenanntes Standardlastprofil (SLP). Mithilfe von SLP Zählern werden Verbrauchsstellen gemessen, zu denen etwa kleinere Supermärkte, Bäckereien oder auch Reisebüros gehören. Somit wird auf der Grundlage eines statischen Verfahrens der zeitliche Verlauf des Stromverbrauchs bzw. die Leistung des Verbrauchers abgebildet.

Allerdings können SLP Zähler nicht einfach so bei Bedarf ausgelesen werden. Die Abrechnung erfolgt für Gewebekunden mit SLP Zählern über Abschläge, die auf einem prognostizierten Verbrauch an Gewerbestrom geschätzt werden. Die tatsächlichen Verbrauchs- und Leistungswerte erhält der Gewerbekunde erst mit der Abrechnung am Jahresende.

Übrigens: In der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ist festgehalten, dass mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 kWh vereinfachte Methoden verwendet werden dürfen. Darüber hinaus ist in dieser Verordnung nicht festgehalten, inwieweit eine an einen geringeren Verbrauch von Gewerbestrom gebunden ist. Entsprechend können Gewerbekunden auch bei geringeren Abnahmemengen bei ihren Stromanbietern einen RLM Zähler anfragen.

Registrierende Leistungsmessung: RLM Zähler für Gewerbe und Industrie

Ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh Gewerbestrom besteht gemäß der deutschen Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) die Pflicht einer Registrierenden Leistungsmessung (RLM) und somit zu einem RLM Zähler. Damit einher gehen Anforderungen an die Zuverlässigkeit der , die Sicherstellung der Netzstabilität aber auch die Transparenz der Abrechnung.

Branchenabhängig variiert die zeitliche Verteilung des Bedarfs an Gewerbestrom teilweise enorm. Neben dem tatsächlichen Verbrauch ist also vor allem auch der Zeitpunkt der abgerufenen Leistung relevant, zum Beispiel ist der Verbrauch einer Diskothek nachts entsprechend höher als tagsüber. Hier kommt die Registrierende Leistungsmessung zum Einsatz: Der RLM Zähler erfasst in einem viertelstündigen Takt die entsprechende Durchschnittsleistung sowie eine Messung der Leistung in Kilowatt. Die registrierten Werte werden in regelmäßigen Abständen an den Netzbetreiber übermittelt und ergeben ein individuelles Lastgangprofil für das jeweilige Unternehmen (allgemein auch „Lastgang“ genannt).

In der Regel erhält der Stromanbieter monatliche Daten, die eine granulierte Analyse des Verbrauchs an Gewerbestrom zulassen. Infolgedessen sind Spitzenwerte und detaillierte Angaben im Stromverbrauch oder auch Abweichungen identifizierbar. Auf dieser Basis kann der Stromanbieter für Gewerbe individualisierte Angebote erstellen und die Netzstabilität gewährleisten. Zudem wird die Transparenz des Verbrauchs und somit die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung enorm gesteigert, sodass Gewerbe und Industrie zukünftige Prognosen genauer kalkulieren können.

Der Schwellenwert für Gewerbegas liegt bei einem jährlichen Verbrauch von etwa 1.500.000 kWh Gewerbegas, dessen Verbrauch von einem RLM Zähler in einem 60-minütigen Rhythmus ermittelt wird.

Gewerbestrom Rechner: Vorteile durch -Profil

Auf der Grundlage der Daten aus der Registrierenden Leistungsmessung können Energieversorger individualisierte Angebote für Gewerbekunden erstellen. Dadurch lassen sich selbst Gewerbe mit einem hohen Energieverbrauch individuell mit Energie versorgen. Konkrete Vorteile der RLM-Messung sind folgende:

  • Detaillierte Daten zum individuellen Verbrauch
  • Monatliche Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs
  • Verbesserte Konditionen für Energieversorgung bei Nacht oder am Wochenende
  • Meist kostenfreie Installation und Nutzung eines RLM-Zählers

Apropos: Auch für einen Anbieterwechsel kann ein RLM-Zähler von Vorteil sein. Energieanbieter wie Uniper bieten mittlerweile online Gewerbestrom Rechner und Gasvergleiche für Gewerbe an, in die eine Lastgang-Datei bzw. ein Lastgang-Profil eingepflegt werden kann. Eine Lastganganalyse lässt sich problemlos als Excel-Datei hochladen. Somit lassen sich direkt beim Preisvergleich individualisierte Angebote einholen.