Die registrierende Leistungsmessung (RLM) ist auch unter dem Begriff registrierende Lastgangsmessung bekannt und bezeichnet einen Messprozess, der für Großkunden von Energieversorgern via Stromzähler oder Gaszähler durchgeführt wird. Ob eine RLM durchgeführt wird, entscheidet der Jahresverbrauch des Kunden. Meistens kommt eine solche Messung ab einem Stromverbrauch von 100.000 kWh und einem Gasverbrauch von 1,5 GWh infrage. Das Gerät für die RLM misst in einem festgelegten Zeitabstand einen Leistungsmittelwert. Die zusammengefassten Werte der Leistungsmittelwerte ergeben dann den Lastgang.
RLM für Kunden von Gewerbestrom und Gewerbegas
Kunden für eine RLM sind in der Regel Gewerbetreibende und Industriekunden, da sie einen hohen Energieverbrauch aufweisen und sich damit für diese Art des automatischen Messverfahrens qualifizieren. Ein RLM-Zähler erfasst selbstständig, und laut Vorschrift des Gesetzgebers alle 15 Minuten für Strom und alle 60 Minuten für Gas, den durchschnittlichen Energieverbrauch des Unternehmens. Im Unterscheid zu einem üblichen Stromzähler (SLP-Zähler), wie er in Haushalten von Privatpersonen installiert ist, erfolgt die Messung nicht nur einmal jährlich, sondern in regelmäßigem Zeitabstand. Außerdem wird der registrierte Wert automatisch an den Energieversorger übertragen. Diese hochfrequentierte Messung hat für Gewerbetreibende den Vorteil, dass die Kosten für Gewerbestrom oder Gewerbegas genaustens kalkuliert werden können. Ebenfalls lassen sich durch die RLM auch Schwankungen in der benötigten Energiemenge feststellen, deren Ursachen zeitnah aufgeklärt werden können.