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In der globalisierten Welt steigt die Anzahl von Import- und Exportgeschäften täglich. Das höhere Verkaufsvolumen lässt auch die Zollabwicklung für Unternehmen immer komplexer und anspruchsvoller werden, da eine Vielzahl von Daten und Dokumenten weitergeleitet werden müssen. Um diesen Prozess zu vereinfachen und ein Stück weit zu automatisieren, setzen Firmen oft effiziente Software-Lösungen ein. Dieser Beitrag geht auf die Bedeutung der für Unternehmen ein. Dabei stehen insbesondere verschiedene Arten der Verzollung sowie Herausforderungen und Probleme bei diesem Prozess im Fokus. 

Was umfasst die Zollabwicklung? 

Die Zollabfertigung ist ein notwendiges Verfahren in Unternehmen, das durchgeführt werden muss, bevor Waren international importiert oder exportiert werden können. Jede internationale Frachtsendung muss die Zollabfertigungsquoten des jeweiligen Landes erfüllen. Wenn eine Sendung abgefertigt ist, legt das Unternehmen als Versender dem zuständigen Zollamt bestimmte Unterlagen vor. Diese bestätigen, dass die entsprechenden Zölle für die Ware entrichtet wurden. Innerhalb dieses Prozesses gibt es auch weitere Informationen über die Exporte sowie die am Prozess beteiligten Parteien. Im Zuge der Globalisierung wird auch die Zollabwicklung zunehmend internationaler, wodurch die Anforderungen an Firmen mit Exporten steigen. Um den Warenversand und die zugehörige Zollabwicklung zu vereinfachen, gibt es gemeinsame Versandverfahren sowie Bescheinigungen, welche die Waren für dessen Weitergabe kennzeichnen. 

T1: Unverzollte Ware 

T1 ist eine Bescheinigung, die für den Verkehr von Nicht-Gemeinschaftswaren verwendet wird. Der Status bedeutet im Wesentlichen, dass bestimmte Förmlichkeiten der Zollabwicklung noch nicht erfüllt sind und die Ware daher unter Zollkontrolle steht. Bei den Formalitäten kann es sich zum Beispiel um die Zahlung der Einfuhrsteuer handeln. Wenn bestimmte Waren von einem Start- zum Zielland transportiert werden müssen, muss die Ware manchmal die Grenze eines Drittlandes überqueren. Mit dem T1-Dokument wird dem Zoll mitgeteilt, dass sich die Waren zwar physisch im Zielland befinden, aber noch nicht im öffentlichen Zollverkehr abgefertigt sind. Daher können sie entweder zwischen den Grenzen transportiert oder in einem Zolllager unter Zollkontrolle gelagert werden. Bei der Ankunft am Zielort wird das T1-Dokument beglichen, die Steuern werden erhoben und die Waren abgefertigt. Folglich werden Nicht-Gemeinschaftswaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen (z.B. Norwegen, Schweiz) und somit noch nicht in der EU verzollt wurden, mit dem Label T1 versehen.  

Weiterbeförderung nur mit Bescheinigung T2 

Hingegen steht T2 für Gemeinschaftswaren, die aus der EU stammen oder in der EU gekauft wurden. Es handelt sich also um vorherige Nicht-Gemeinschaftswaren, die in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden oder aus einem anderen Land eingeführt wurden, wo sie bereits rechtmäßig verzollt worden sind. Diese Waren sind damit bereit für den Weitervertrieb. Werden die Waren in ein Land außerhalb der EU weiter befördert, ist das Formular T2 notwendig, um die Waren im Zielland anzumelden. 

Welches Dokument für die Zollabwicklung benötigt wird, hängt grundsätzlich davon ab, wo die Zölle entrichtet werden sollen. Wenn zum Beispiel Gemeinschaftswaren von Spanien (EU) in die Schweiz (Nicht-EU) transportieren werden, sind die Zölle im Ausgangsland (Spanien) zu zahlen. Folglich wird dafür ein T2-Dokument benötigt. Nicht-Gemeinschaftswaren, die zwischen verschiedenen Ländern transportiert werden, stehen unter Zollkontrolle und können nicht frei weiter verteilt werden. Solange das T1-Formular nicht ausgestellt ist, unterliegen diese Waren der Zollkontrolle. 

Welche Herausforderungen stehen im Zusammenhang mit der Zollabwicklung? 

Dass Waren von Unternehmen falsch verzollt werden, kann verschiedene Gründe haben. Beispielsweise kann es vorkommen, dass Mitarbeiter unvollständige oder falsche Daten und Dokumente für die Zollabwicklung eingereicht haben. Ebenfalls lagern viele Firmen die Zollabwicklung aus, sodass Spediteure für die Prozesse und die mit den Zollbehörden verantwortlich sind. Auch hier können falsche Angaben oder fehlende Unterlagen die Ein- oder Ausfuhr von Waren verzögern. 

Im Zweifelsfall hat dies negative Konsequenzen für Unternehmen, indem beispielsweise Zollvergünstigungen gestrichen und höhere Zollsätze angenommen werden. Auch die Veranlassung einer Zollbeschau sowie Strafverfahren mit hohen Bußgeldern sind bei falscher Verzollung einzuplanen. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich der Einsatz einer effizienten Zollsoftware, um die Prozesse im Bereich der Zollabwicklung digital zu steuern und zu automatisieren. Darüber hinaus können Zollagenten bei der Zollabwicklung unterstützen und so vor möglichen Problemen schützen. Eine Zollsoftware hat außerdem den Vorteil, dass sie oft modular aufgebaut ist und sich beispielsweise durch eine Speditionssoftware erweitern lässt, was häufig ein Zugewinn für die Zollabwicklung darstellt.