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2018 gelang es deutschen Exporteuren erneut einen Rekordumsatz zu erzielen. Der Außenhandel ist nach wie vor die wichtigste Komponente des deutschen Beschäftigungsniveaus und wirtschaftlichen Wachstums. Nahezu jeder dritte Arbeitsplatz in Deutschland ist auf den Außenhandel zurückzuführen, was die Bedeutung des Exportgeschäfts weiter unterstreicht. Die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen bleibt im Sinne eines anhaltenden Wirtschaftswachstums also unverzichtbar. Denn häufig setzen bestellende Unternehmen aus dem Ausland passgenaue Finanzierungsmöglichkeiten voraus. Im Umkehrschluss bedeutet dies für exportierende Unternehmen in Deutschland, dass das Angebot von mittel- bis langfristigen Finanzierungsoptionen in direktem Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen steht. Allerdings sieht sich die Exportwirtschaft zunehmenden Unsicherheiten konfrontiert. Folglich gilt es mit sogenannten ECA gedeckten Exportfinanzierungen zu reagieren.

Potenzielle Risiken in Verbindung mit der

Die Exportfinanzierung mit Staatshilfe ist eine Art Stütze für Unternehmen, die ihre Exporte auf sicheren Beinen an ausländische Abnehmer liefern. Dazu gehören beispielsweise größere Infrastrukturprojekte und Investitionen in Maschinen – sowohl in Entwicklungsländern als auch in Industrienationen. Wenn es um Risiken in der Exportfinanzierung geht, so stehen insbesondere politische Unsicherheiten im Fokus. Einige politische Entscheidungen haben für eine gewisse Destabilisierung in den Märkten gesorgt. In diesem Zusammenhang lässt sich beispielsweise die unter Trump durchgesetzte Handelspolitik anführen. Die von den USA verhängten Strafzölle und Exportrestriktionen sorgen zweifelsohne für globale Handelshemmnisse.

Derartig extreme politische Ausrichtungen haben natürlich direkten Einfluss auf die Exportwirtschaft. Die logische Folge sind Verzögerungen im Entscheidungsprozess für eine Investitionsentscheidung, erhöhter Analyseaufwand für die Durchsetzung eines Auslandsprojekts und damit eine generelle Verlängerung der Vorlaufzeiten für potenzielle Geschäfte. Grund dafür ist die sorgfältige Prüfung und Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der jeweiligen Projekte.

Mögliche Reaktionen zum Schutz gegen politische Risiken

Für Phasen, in denen eine verstärkte Zurückhaltung auf dem Exportmarkt herrscht, ist die durch die Export Credit Agency (ECA) gedeckte eine geeignete Option. Bereits während der Finanzkrise im Jahre 2008 wurde die ECA ihrem Ruf als sicherheits- und stabilitätsstiftende Säule der Exportfinanzierung gerecht. Als zu dieser krisenbehafteten Zeit ein Großteil der langfristigen Finanzierungsinstrumente wegbrach, konnten innerhalb der Exportfinanzierung verhältnismäßig sogar deutlich höhere Auftragsvolumina verzeichnet werden. Grundsätzlich ist in Krisenzeiten tendenziell eine stärkere Nachfrage für ECA gedeckte Exportfinanzierungslösungen im internationalen Geschäft zu beobachten, da andere Finanzierungsvarianten in vergleichbaren Auftragsvolumen marktbedingt nicht verfügbar sind.

Trotzdem weist die langfristig angelegte Exportfinanzierung aus zweierlei Hinsicht erhöhte Risiken auf. Zum einen sind die wirtschaftlichen Entwicklungen eines Unternehmens schwer vorauszusehen und zum anderen ist die politische Stabilität innerhalb eines Ziellandes über einen ausgedehnteren Zeithorizont kaum zu antizipieren. Dies beweist einmal mehr, wie wichtig verfügbare Finanzierungslösungen sind.

Exportfinanzierung Deutschland: ECA gedeckte Finanzierungslösung

ECA gedeckte Finanzierungen sollen also Sicherheit stiften. Aber wie genau funktioniert diese Art der Exportfinanzierung eigentlich? Dazu lässt sich ein internationales Investitionsbeispiel aus dem Geschäftsalltag exportierender Unternehmen anführen. Bei ECAs (Export Credit Agencies) handelt es sich zusammenfassend um Kreditversicherer im privaten oder staatlichen Umfeld. Sie sind im Auftrag des Exportlands tätig und bieten Exportgarantien an, um politisch bedingten Zahlungsausfällen vorzubeugen.

Demnach verstehen sie sich als Teil eines Exportversicherungssystems, das der staatlichen Förderung von Ausfuhren dient. Im Falle eines Zahlungsausfalls, kriegt der Exporteur den entstandenen Schaden durch die ECA – unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung von 5% bis 15% des Auftragswertes – erstattet. Auf diese Weise lassen sich Handelshemmnisse aufgrund von risikoaversen Markthaltungen auf einem möglichst niedrigen Niveau halten.