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Zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel für kostenintensive Großprojekte eignet sich die . Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt unter Berücksichtigung der zukünftigen Erfolgsaussichten des Projekts. Die bereitgestellten Mittel erscheinen nur in der Bilanz der Special-Purpose-Company, der eigens gegründeten Projektgesellschaft. Über das sogenannte Risk-Sharing wird das unternehmerische Risiko auf mehrere Schultern verteilt. 

 Was versteht man unter Projektfinanzierung? 

Die Projektfinanzierung ist eine Art der Kreditvergabe, die auf den künftigen wirtschaftlichen Erfolg eines unternehmerischen Großvorhabens abstellt. Zur Tilgung und Zinszahlung soll der Cashflow dienen, also die durch das Projekt später erwirtschafteten Erlöse abzüglich der Ersatzinvestitionen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer sich selbst refinanzierenden Wirtschaftseinheit. Im Gegensatz zur klassischen Unternehmensfinanzierung ist die Projektfinanzierung nicht an ein bestimmtes Unternehmen gebunden, sondern nur an das konkrete Vorhaben. Meist kommt die Projektfinanzierung bei zukunftsfähigen Investitionen der öffentlichen Hand, die auf den Ausbau der Infrastruktur oder auf technische Neuerungen abzielen, zum Einsatz. Gerade bei der angestrebten ist noch mit umfangreicheren Investitionen für Großprojekte zu rechnen. Aber auch die Modernisierung und der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist ein klassisches Beispiel für Investitionen, die über die Projektfinanzierung sichergestellt werden. Gegenstand der Projektfinanzierung können auch Vorhaben privater Unternehmen mit einem umfangreichen Investitionsvolumen sein. 

Sinn der Gründung einer Projektgesellschaft 

Als Special-Purpose-Company, kurz SPC, wird im Rahmen der Projektfinanzierung eigens eine Projektgesellschaft gegründet. Diese Zweckgesellschaft besteht nur für die Dauer der Finanzierungsphase und wird danach direkt wieder aufgelöst. Die Special-Purpose-Company übernimmt als juristische Person wichtige Schutzfunktionen für die Projektbeteiligten. Zum einen schirmt sie die beteiligten Unternehmen vor einem Zugriff der Gläubiger im Falle auftretender Zahlungsschwierigkeiten ab, zum anderen erscheinen die zur Projektfinanzierung bereitgestellten Mittel nur in der Bilanz der Projektgesellschaft. Die Bilanzneutralität stellt für die an der Projektfinanzierung beteiligten Unternehmen sicher, dass ihre Eigenkapitalquote in einem Bereich verbleibt, der von ihrer wirtschaftlichen Stabilität zeugt. Die gute Bonität der Projektbeteiligten bleibt somit, auch im Falle eines Scheiterns des Projekts, in jedem Fall erhalten. 

Wer ist an der Projektfinanzierung beteiligt?

Zu Beginn des Projektes legt der Projektleiter fest, wer als Stakeholder beteiligt ist. Stakeholder können Personen oder Personengruppen sein, die selbst eine tragende Rolle im Projekt spielen oder durch dieses beeinflusst werden. Zur Festlegung, wer die am Projekt beteiligten Interessensvertreter sind, erfolgt im Vorfeld eine genaue Analyse, die aus mehreren Schritten besteht. Die Projektbeteiligten können gruppiert werden und eine Einteilung in interne und externe Stakeholder kann stattfinden. Eine gute Kommunikation mit den Stakeholdern während des gesamten Prozesses der Projektfinanzierung ist unabdingbar und sollte in einem Kommunikationsplan geregelt werden. Die Stakeholder nämlich tragen, entsprechend den jeweiligen Funktionen, die sie innehaben, maßgeblich zum Gelingen des Projekts bei.  

 Die Verteilung der Risiken des Projekts 

Bei einem kostenintensiven Großprojekt ist es nicht auszuschließen, dass unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten, die seine Erfolgsaussichten schmälern. Schlimmstenfalls kann das Projekt nicht fertiggestellt werden. Um das zu vermeiden, werden die Risiken bei der Projektfinanzierung auf alle Beteiligten verteilt. Beim sogenannten Risk-Sharing tragen also beispielsweise Versicherungen, Betreiber, Sponsoren und die Projektgesellschaft jeweils einen Teil des Risikos. Dadurch verringert sich die Gefahr, dass bei auftretenden Problemen in einem Teilbereich sofort das komplette Projekt zu Scheitern verurteilt ist. Das Risk-Sharing schützt also nicht nur die berechtigten Interessen der Projektbeteiligten, sondern es bewahrt auch die Kapitalgeber vor der Gefahr eines großen Verlusts.